Durchgangsarzt Düsseldorf: Orthopädie und Unfallchirurgie
Wenn Sie eine Verletzung durch einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, müssen Sie für Ihre medizinische Versorgung i. d. R. einen D-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen. In unserer Praxis für Orthopädie, Chirurgie und Sportmedizin im Zentrum von Düsseldorf sind unsere erfahrenen D-Ärzte für Sie da. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren oder direkt Ihren Termin im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens online bei einem unserer D-Ärzte zu vereinbaren.
D-Ärzte und Netzwerk – kompetente Unfallchirurgen und Orthopäden
Als D-Ärzte sind wir auch in der Lage, spezielle Gutachten zu erstellen und bieten unseren Patienten damit die Unterstützung zur Klärung von Versicherungsfragen bei Unfällen. Das gilt für Gutachten und Facharzt-Atteste im Auftrag von:
- gesetzlichen Unfallversicherungen (MdE)
- privaten Unfallversicherungen (Gliedertaxe)
- Haftpflichtversicherungen (auch bei Fremdverschulden)
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
D-Ärzte und Netzwerk – kompetente Unfallchirurgen und Orthopäden
Für unsere Arbeit als D-Ärzte in Düsseldorf können wir sagen: Unser Ziel ist es, dass unsere Patienten die optimale medizinische Behandlung erhalten. Dazu nutzen wir die gebündelte Kompetenz unserer chirurgisch orthopädischen Praxis sowie unser Netzwerk zu anderen Ärzten, Fachärzten, Therapeuten und Kliniken / Krankenhäusern, das wir seit mehr als 20 Jahren pflegen und ausbauen. Die Kosten für die Behandlung von Arbeitsunfällen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung, den so genannten Berufsgenossenschaften, getragen. Sie persönlich müssen sich dabei aber nicht um die Kostenübernahme kümmern. Die zugelassenen Durchgangsärzte in unserer Praxis sind Dr. med. Kutzim (Chirurgie, Unfallchirurgie, phys. Medizin) und Dr. med. Michael Marquard (Chirurgie, Unfallchirurgie und Sportmedizin). Dr. med. Jörg Olschinka (Orthopädie, Sportmedizin, Akupunktur) und Dr. (univ. Saraj.) Artan Pulja (Orthopädie und Unfallchirurgie) fungieren als ihre Vertreter.